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Freitag, den 27. Mai 2011 um 08:39 Uhr |
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Vor kurzem noch großspurig im TV, seit gestern Abend kleinlaut im Knast. Zielfander haben den 25 jährigen Manuel T., mutmaßlicher Betreiber der Internet Hetzplattform IshareGossip, verhaftet. Vermutlich wird sich nun auch das Finanzamt für die angeblich sehr hohen Einnahmen interessieren, die er nach eigenen Angaben mit seinem Schundblog erzielt haben will. Soviel zu dem Thema man sei völlig anonym im Internet. Manuel T. erwartet nun ein Strafverfahren. |
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Montag, den 11. April 2011 um 20:04 Uhr |
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Frankfurt. Wie der Redaktion unlängst bekannt wurde hat das OLG Frankfurt durch Beschluss Az.: 25 W 21/11 einen Nichtabhilfebeschluss in einen Verfahren zur Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben. Eigentlich nichts ungewöhnliches, sollte man meinen. Nach Lektüre der Entscheidungsgründe tauchen nun jedoch gleich mehrere Fragen auf. Da der betroffene Richter Lohmann von Steuergeldern bezahlt wird erlauben wir uns in Frage zu stellen, ob er dieses Geld auch verdient.
In der Begründung des OLG ist unter anderem zu lesen:
"Der Senat ist derzeit nicht zur Entscheidung über die Beschwerde berufen, weil es an einem ordnungsgemäßen Nichtabhilfeverfahren fehlt. Schon formal hat das Landgericht die Vorlage an den Senat nicht in die Form eines Beschlusses gekleidet. Dies ist die gebotene Entscheidungsform."
Herr Richter Lohmann wir fragen uns nun ernsthaft wie kann es sein, dass Sie es nicht auf die Reihe kriegen, eine Entscheidung formgerecht zu verfassen, genau dies wirft Ihnen das OLG vor.
Weiter heißt es in der Begründung des OLG:
"Aber auch inhaltlich wird das Vorgehen des Landgerichts dem Sinn und Zweck des Abhilfeverfahrens nicht gerecht [...] Der Beschluss vom 28.03.2011 setzt sich nämlich nicht mit der Beschwerdebegründung auseinander [...] der Beschluss vom 18.1.2011 zu dieser Zeit mit dieser Begründung nicht hätte ergehen dürfen."
Wir fassen zusammen Herr Lohmann. Zum einen haben Sie sich nicht wie geboten mit der Beschwerdebegründung auseinander gesetzt, zum anderen wurde ein Beschluss gefasst, der nach Auffassung des OLG so nicht hätte ergehen dürfen. Es stellt sich hier die Frage, kann es sein, dass ein Richter solche grundlegenden Fehler macht. Wo bleibt hier das rechtliche Gehör? Vielleicht hilft uns die weitere Begründung des OLG weiter:
"... erlaubt die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erst nach fruchtloser Fristsetzung zur Behebung von Mängeln. Indes hat das Landgericht weder vor der Beschlussfassung Mängel der Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse gerügt noch zur Behebung der Mängel eine Frist gesetzt. An der Fristsetzung fehlt es bis heute [...] so dass keine Entscheidungsreife bestand."
Nun fragen wir ganz hoffen, Herr Richter Lohmann, waren Sie an dem Tag gesundheitlich angeschlagen, wird in Ihren Prozessen geschlampt, haben Sie nicht die geeignete Ausbildung um Ihr Amt zu begleiten oder liegt hier ein Vorsatz vor? Andere Möglichkeiten sehen wir hier nicht. Es sei denn, das Oberlandesgericht Frankfurt kann die Akten nicht lesen, wovon wir jedoch nicht ausgehen.
Leider geht es noch weiter:
"Es bleibt schon in verfahrenstechnischer Hinsicht rätselhaft, warum das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung über den -von Prozesskostenhilfe unabhängigen- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung anberaumt hat, obwohl es den Antrag für unbegründet ansehen wollte dann aber, obwohl dem Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird, diese Stellungnahme nicht abgewartet wird, sondern dem Antragsteller sogleich vorgehalten wird, er spekuliere über bestimmte-seit dem fruchtlosen Fristablauf für die Stellungnahme freilich inzwischen gem. §138 Abs.3 ZPO als untreitig anzusehende- tatsächliche Umstände"
Wir interpretieren das mal so, das Landgericht sieht einen Antrag als unbegründet an, dennoch wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, es wird eine Schriftsatzfrist gesetzt, deren Ablauf aber nicht abgewartet. Die Krönung erfährt das ganze, indem dem Antragsteller dann noch vorgeworfen wird, er spekuliere über Tatsachen, die Aufgrund des fruchtlosen Fristablaufes nun doch unstreitig sind. Herr Richter Lohmann, kann es sein, dass Sie etwas gegen den Antragssteller haben, sind Sie voreingenommen?
Den Rest der Begründung schenken wir uns, wir haben genug gelesen und sind zu der Auffassung gekommen, das der Richter Lohmann seinen Beruf scheinbar verfehlt hat. Wieso mag er sich selbst aussuchen. Entweder wegen fehlendem Sachverständnis und mangelhafter Eignung, oder wegen Voreingenommenheit und vorsätzlicher Rechtsbeugung. Anders können wir uns die Häufung dieser eklatanten Verfahrensfehler und groben juristischen Schnitzer nicht erklären.
Herr Richter Lohmann ziehen Sie hieraus Ihre Konsequenzen. |
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Mittwoch, den 06. April 2011 um 18:49 Uhr |
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Polizei Bremen Pressemitteilung. Seit April 2010 wurden in der Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Ermittlungen gegen zunächst unbekannte Schwarzafrikaner wegen Verdachts der Geldwäsche geführt.
Die Täter hatten mit gefälschten europäischen Ausweisen Konten eröffnet und Gelder aus dem so genannten Nigeria-Betrug – angebliche Lotteriegewinne, vorgetäuschte Erbschaften und Wash-by-Wash-Betrug – erhalten und nach Nigeria weitertransferiert. Bislang konnten Überweisungen von sieben Opfern aus der Schweiz, Österreich, Finnland und Deutschland mit einer Gesamtschadenshöhe von ca. 350 000,- Euro festgestellt werden. Am gestrigen Tag konnte ein 48 Jahre alter Tatverdächtiger aus Nigeria bei einem Überweisungsvorgang in einer Bank in Bremen festgenommen werden. Bei anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen ergaben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der in Bremen wohnhafte Nigerianer die Taten gemeinsam mit seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin begangen hat. Beide sind bereits erheblich wegen gleichgelagerter Taten in Erscheinung getreten. Zurzeit werden Haftgründe bei dem festgenommenen Nigerianer geprüft. Die Ermittlungen dauern an. |
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Mittwoch, den 23. Februar 2011 um 19:58 Uhr |
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Abzocke mit alten Rechnungen? Dem Wolfsburger Achim Conzem flatterte jetzt eine Mahnung über 3,66 Euro ins Haus. Das Unternehmen „acoreus“ fordert das Geld, weil der 39-Jährige angeblich Call-by-Call-Gespräche über 66 Cent nicht bezahlt haben soll – im Jahr 2005. Die Polizei rät Conzem und möglichen anderen Betroffenen, solche Briefe zu ignorieren.
In dem Schreiben behauptet „acoreus“, dass der Wolfsburger, der damals Telecom-Kunde war, Leistungen von Drittanbietern nicht beglichen habe und das Unternehmen nun befugt sei, die „Zahlungserinnerung“ zu schicken.
Zum vollständigen Artikel |
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Mittwoch, den 23. Februar 2011 um 19:50 Uhr |
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Die Universität Bayreuth hat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) den Doktortitel aberkannt. Das gab Hochschulpräsident Rüdiger Bormann nach einer Sitzung der Promotionskommission der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bekannt.
Guttenberg habe wissenschaftliche Standards "objektiv nicht eingehalten", sagte Bormann. Auch Guttenberg bestreite das nicht. Man habe ihm die Entscheidung per Pressemitteilung zukommen lassen.
Die Promotionskommission habe sich davon überzeugt, "dass Herr Freiherr zu Guttenberg gegen diese wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen hat."
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Dienstag, den 22. Februar 2011 um 13:45 Uhr |
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Er will ihn nicht mehr, den Doktortitel. Karl-Theodor zu Guttenberg beugt sich dem Druck der Internetgemeinde und verzichtet auf den akademischen Grad.
Eigentlich wollte die Universität Bayreuth erst am 6.März die Dissertation des Bundesverteidigungsministers bewerten. Nach verstärktem Druck seitens der Presse und der Onlinemedien wirft zu Guttenberg das Handtuch.
Anonyme Internetuser hatten die Plattform GuttenPlag basierend auf dem bekannten Wikimediascrpt aufgebaut und zur Jagd nach Plagiaten in der Arbeit des Politikers aufgerufen. Auf der von PlagDoc, so der Nick des anonymen Users, aufgebauten Plattform konnte sich jeder an der Plagiats-Jagd beteiligen.
Ein aktueller Zwischenbericht meldet, dass bis dato 3521 von 16325 Zeilen, also rund 21,5 Prozent, inkl. Fußnoten als Plagiate identifiziert seien. 27 Seiten davon sollen Komplettplagiate sein, also wortwörtlich übernommene Inhalte aus Fremdquellen. 35 Seiten verschleierte Plagiate, 410 Seiten Übersetzungsplagiate sowie 121 Zeilen Bauernopfer und 438 verschärfte Bauernopfer.
Als Bauernopfer bezeichnet man kleine Textabschnitte, referenziert über eine Fußnote. Angegeben hingegen wurden größere Abschnitte, die aus derselben Quelle beruhen. Erstsemester-Arbeiten, ein US-Botschaftsbericht, diverse Zeitungsartikel, eine Masterarbeit sowie mehrere Schriften der Verwaltung des Deutschen Bundestags gehören zu den identifizierten Quellen.
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Freitag, den 28. Januar 2011 um 10:29 Uhr |
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Frankfurt. Seit ein paar Wochen existierte im Internet eine Plattform, auf der Schüler anonym zu ihrer Schule Gedanken und anderes loswerden können. Jedoch eskalierte diese Internetseite komplett!
Auf isharegossip.com werden Personen mit vollständigem Namen erwähnt und beleidigt, mit Gerüchten überschüttet, welche von anderen anonymen Schülern bestätigt werden, indem sie kommentieren. Diese Internetseite wirbt damit, dass Einträge und Kommentare der Schüler nicht rückverfolgbar seien, und sie zu 100 Prozent anonym wären. Die Einträge sind nach Bundesländern, Städten und Schulen geordnet und für jeden, auch Eltern, Lehrer und sogar spätere Arbeitgeber, nachlesbar. Sämtliche Beleidigungen und Gerüchte sind sogar über die Suchmaschine Google auffindbar. Seit gestern Abend hat dieser Spuk nun ein Ende, zumindest vorläufig. Nach einigen ernsten Telefongesprächen mit diversen US-Unternehmen, war man dort nicht mehr gewillt diesen Unsinn weiter zu hosten.
Aus diesem Grund wird seit ca. 22.30 Uhr umgeleitet auf isharegossip.blog.de. Dort propagiert man vollmundig, man würde auf sichere Server umziehen, zu einem Provider, der bereit wäre "juristisch bis aufs Blut zu verteidigen". Da kann man diesen "Bäckersburschen" nur viel Glück wünschen. Nach unseren Informationen ermittelt hier bereits die Staatsanwaltschaft und die IT-Fachabteilung des LKA ist auch bereits eingeschaltet. Alles in Allem sieht es sehr danach aus, als wird es in Kürze mächtig eng werden.
Liebe Schülerinnen und Schüler, habt Ihr es wirklich nötig, ein solch hirnloses Projekt, gemacht von Hirnlosen zu unterstützen. Behaltet immer im Hinterkopf, dass es eine absolute Anonymität im Netz nicht gibt. Es gibt immer Wege und Mittel, einen Nutzer im Internet zu identifizieren. Bedenkt auch die Folgen für die Opfer dieser Seite, es kann jederzeit jeden treffen, auch Du, der gerade diese Zeilen liest, kannst morgen schon der Nächste sein. Wie würdest Du Dich dann fühlen, was würdest Du tun, wenn Dein Namen, Dein Foto im Internet gezeigt wird. Seit vernünftig, lehnt dieses Projekt ab und zeigt damit Zivilcourage. Keine Toleranz gegenüber Diskriminierung.
Liebe Freaks und Cracks der Szene, helft mit, sollte die Seite erneut an den Start gehen, dann sollte jeder wissen was zu tun ist. Sorgt dafür, dass die Seite dahin geschickt wird, wo der Pfeffer wächst. Jeder Provider, der bereit ist solchen Schund zu hosten, soll sich bewusst werden, was im blühen wird. Always ready to rumble. |
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Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 23:04 Uhr |
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(PresseBox) Berlin, 24.01.2011, Der Deutsche Journalisten-Verband hat den AWD-Gründer und Finanzmagnaten Carsten Maschmeyer aufgefordert, sofort mit den presse- und strafrechtlichen Nachstellungen gegen den Reporter und die Redaktion des NDR-Magazins "Panorama" aufzuhören, die den Film "Der Drückerkönig und die Politik" über Maschmeyer gedreht haben. Die ARD hatte den Film in der vergangenen Woche gezeigt.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Maschmeyer versucht, einen investigativ recherchierenden Journalisten und all diejenigen, die künftig über ihn berichten wollen, einzuschüchtern und Druck auf die Medien zu machen. Das ist nicht hinnehmbar. Schließlich ist die Pressefreiheit ein Grundelement unserer Demokratie." Es handle sich um einen unglaublichen Vorgang. "Wer so etwas macht, hat entweder ein mehr als schlechtes Gewissen oder ist kritikunfähig."
Wie die FAZ am Samstag berichtet hat, will ein Strafrechtler für Maschmeyer ein Gutachten verfassen, in dem er auf mögliche Straftaten des Reporters eingeht. Vom NDR-Intendanten wurde außerdem unter anderem Auskunft dazu verlangt, in welchem Arbeitsverhältnis der Reporter zum NDR stehe, wie dessen Weiterbeschäftigung begründet werde und wie seine Bezüge aussehen. Auch die Autoren von anderen Beiträgen zum Thema werden unter anderem mit Abmahnschreiben und Anrufen, in denen sie nach ihren Beschäftigungsverhältnissen gefragt wurden, bedrängt. Der DJV-Bundesvorsitzende hält dies für einen bisher einzigartigen Vorgang in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sein Appell: "Ich fordere alle Journalisten auf, sich solidarisch mit den Angegriffenen zu erklären und sich nicht einschüchtern zu lassen."
(Foto:Wikipedia) |
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Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 15:50 Uhr |
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Aktuell erreicht uns die Nachricht, dass die Domain Nerdcore.de an die New Media Marketing Vertriebs GmbH übertragen wurde. AdminC ist ein Daniel Fratzscher.

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Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 13:03 Uhr |
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Das Landgericht Hildesheim stellt als Berufungsinstanz eine arglistige Täuschung des "Partnerunternehmens", begangen durch die Euroweb Internet GmbH fest. Nicht der geschulte Aussendienstmitarbeiter habe diese Tat begangen, die Ursache des "Übels" sei nach Meinung des LG Hildesheim direkt bei der Firma Euroweb Internet GmbH zu suchen.
Zum Hintergrund:
Nach wiederholter Aussage der Rechtsanwaltskanzlei Berger und unter Berufung auf Zeugen betreibe die Euroweb Internet GmbH zwei Vertriebsmodelle; eines im Direktvertrieb, welches durch den jeweiligen Aussendienstmitarbeiter an den zukünftigen Partnerunternehmer vergeben werden solle und ein weiteres, welches als Kaufangebot nur durch die Konzernzentrale vertrieben werden soll. Die Preise für dieses sog. "Kaufkundenangebot im Produktvertrieb" sind nach Meinung vieler Insider hoffnungslos überteuert, aber auch dies scheint zur Firmenstrategie zu gehören; man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier kein Verkauf stattfinden solle.
Bisher konnte oder wollte die Firma Euroweb keine Zahlen über die tatsächliche Anzahl der "Kaufkunden" im Verhältnis zu den "Partnerunternehmen" bekannt geben und so bleibt zumindest die Vermutung, dass der "Referenzpartner" tatsächlich der eigentliche, "normale" Kunde der Firma Euroweb sei. Die Aussendienstmitarbeiter der Euroweb-Group werden anhand von einem "Leitfaden für Marketing-Beauftragte" geschult ( der, laut Aussage von ehemaligen ADMs, größtenteils auswendig zu lernen ist) und mit verschiedenen Unterlagen, so auch dem "Marketingbogen" (besser bekannt als T-Konto) auf "Partnersuche" geschickt. Im Rahmen des Verkaufsgespräches vergleichen nun die geschulten Aussendienstmitarbeiter, ganz wie es der Leitfaden vorsieht, in einer Gegenüberstellung mit Hilfe des T-Kontos die Preise der verschiedenen Vertriebsmodelle. Wie bereits weiter oben beschrieben steht das Angebot für den "Kaufkunden" hier aber nicht zur Disposition, da es (wenn überhaupt) nur von der Konzernzentrale vertrieben wird. Aber auch die versprochene wirtschaftliche Besserstellung des "Partnerunternehmens" scheint selbst in dieser Gegenüberstellung fraglich, erhält er doch im Gegensatz zum Kaufkunden, laut AGB, keinerlei Rechte an seiner Webseite und bindet sich somit sehr stark an das Unternehmen Euroweb.
Nach der nachvollziehbaren Ansicht des LG Hildesheim vergleicht die Firma Euroweb zwei unterschiedliche Vertriebsmodelle miteinander und verschleiert diesen Umstand bei den Vertragsgesprächen. Das Angebot des "Internet-System-Vertrages" wird also mit einem nicht relevanten Alternativangebot verglichen und dem Kunden so ein unzutreffender Vergleichsmaßstab suggeriert, um damit von einer eigenständigen Bewertung der in diesem Vergleich günstig erscheinenden Preise abzulenken.
Gerade der bewusst erweckte Anschein des Vergleichs desselben Vertriebsmodells für verschiedene Kunden stelle die arglistige Täuschung dar.
Das Landgericht Hildesheim sah sich zudem gezwungen die Revision zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordere. Die Kammer ist in einer über den Einzelfall hinausgehenden Grundsatzfrage des Vorliegens einer arglistigen Täuschung durch die Vorspiegelung eines besonders günstigen Angebots eines Vertriebsmodells, ohne dass für den Erklärungsempfänger erkennbar ist, dass ein Vergleich mit einem anderen Vertriebsmodell erfolgt, von den zitierten Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf abgewichen. Es handelt sich insoweit um eine klärungsbedürftige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage, die bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist und deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist. Das Urteil aus Hildesheim ist folglich noch nicht rechtskräftig und die Vergangenheit legt die Vermutung nahe, dass auch in diesem Falle der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Bei dieser Häufung der Fälle einer Firma in Karlsruhe könnte man meinen es gäbe auch dort bereits eine "Akte Euroweb".
(Urteil des LG Hildesheim Az: 7 S 232/09 // 3 C 553/08 AG Burgdorf - Vorheriger Hinweisbeschluss)
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