März 12 2010 03:29:04
Datenschutz-Super-Gau: Mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze in den Händen von Betrügern?

Nach einem Bericht der TAZ werden mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze von Privatfirmen rechtswidrig gespeichert und verkauft.

Die zuständigen Behörden ermitteln, die Weitergabe der Meldedaten an eine Anzahl von Unternehmen wurde untersagt.

Neben der alten und der neuen Adresse sowie der Nebenwohnsitze sind das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Nationalität, der Familienstand und weitere Daten Bestandteil dieser Datensätze. Es ist somit möglich, denkbar und alles andere als unwahrscheinlich, dass diverse "Internet-Unternehmen", die behaupten bei einer angeblichen Online-Anmeldung nicht nur eine IP-Adresse, sondern auch das Geburtsdatum angeblicher Kunden gespeichert zu haben, sich diese Daten vom Schwarzmarkt besorgt haben. Und auf diesem -jahrelang ignorierten- und florierendem Markt sind, die Zahl von 72 Millionen Datensätzen drückt dies aus, die Daten von praktisch jedem erwachsenen Bundesbürger zu erhalten.

Es besteht hier der Verdacht, dass dies im Besonderen, aber nicht ausschließlich auf Unternehmen -oder sogar direkt die Inkassodienstleister selbst- zutrifft, die durch folgende Firmen und Personen "Mahnungen", "letzte Mahnungen", "letzte außergerichtliche Mahnungen" versenden:

- DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn
- ProInkasso GmbH, Hanau
- "Strafrechtlerin" Katja Günter, Frankfurt a. Main
- "IDS-Herford" (Frank Babenhauserheide), Herford

... und bei denen, ähnlich wie bei der Net-Content Ltd. oder der Online-Content-Ltd, Genealogie Ltd., Ahnenforschungs Ltd.,Netarena.TV , sowie einer Anzahl von sehr merkwürdigen schweizerischen, slowakischen oder überseeischen "Firmen" ohnehin schon mit sehr fragwürdigen Methoden vorgegangen wird um den Abschluss sehr angeblich kostenpflichtiger Verträge zu behaupten.

Die Behauptung solcher "Firmen", deren "beauftragter Inkassounternehmen", oder Anwälte, durch Vorlage einer IP-Adresse und des Geburtsdatums, womöglich sogar des Geburtsortes des angeblichen Schuldners sei dessen Anmeldung bewiesen, ist durch den Vorfall erledigt. Denn eine jegliche "Beweiskraft", die von diesen Daten ausgehen soll, ist nunmehr erschüttert. Die taz hat ihre Angaben vom Innenministerium des Schleswig-Holsteins. Das kann man als Zeuge benennen, wenn man die Behauptung, man habe sich angeblich für einen solchen kostenpflichtigen Dienst angemeldet, bestreitet.


Weitere Artikel des bei Rotglut.org:

- Beweislage bei Vorlage einer IP-Adresse
- Abbo-Abzocke - Mahnung von Inkasso/Rechtsanwaltskanzlei: Was ist zu tun?
- Datenhandel - Plötzlich ein Skandal...

Kommentare
#1 | Plutonia am August 31 2008 10:50:41
Super-Gau trifft es ziemlich genau. Wenn man das so liest, meint man, es muß sich einfach um einen Aprilscherz handeln. Aber das erklärt andererseits auch so einiges mysteriöses...
#2 | Tantalas am September 04 2008 09:05:20
Super-Gau!? Fast ein wenig niedlich, ich habe mal eine Datenbank der Meldedaten für eine Kommune gemacht, mit der richtigen Verknüpfung zu anderen "freien" Datenbanken (z.B. Umfragen) ist das ein Desaster.
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