Frankfurt - Wie bereits an anderer Stelle berichtet, ist es tatsächlich so, dass das LG Frankfurt die einstweilige Verfügung des RA Gravenreuth zu 100 Prozent bestätigt hat. Im Fall RA Neuber jedoch eine Kostenaufteilung 80% zu 20% erfolgte, da das Gericht den Argumenten des Herrn Neuber nicht voll folgen wollte.
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteile werden wir uns hierzu weiter äußern. Vorwegzunehmen sei aus aktuellem Anlass, dass hier keinerlei Spendengelder und keinerlei Mitgliedsbeiträge für die Prozesse verwendet werden. Die nötigen Gelder für diese Zwecke kommen zweckgebunden von einem Sponsor, der über die Verwendung der Gelder vollumfänglich informiert ist. Der Verein plant gegen diese Urteile Berufung einzulegen.
Was übrigens noch erwähnt werden sollte, Herr Gravenreuth lies sich von Herrn Neuber in Untervollmacht vertreten. |