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Nicht Abzocken e.V.
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Verbraucher Werbeschutzbund e.V. - Mit Coldcalls gegen Coldcalls PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Cheffe   
Montag, den 22. Februar 2010 um 00:00 Uhr

Krefeld - mit einer äußerst effektiven Masche versucht seit einiger Zeit, der in Krefeld ansässige Verbraucher Werbeschutzbund e.V. Bares in seine Kassen zu spülen. Aus mindestens einer Quelle wissen wir, dass von diesem Verein Anrufe getätigt werden, um Mitglieder zu werben. Hierbei wird versprochen, man könne sich durch Eintragung in Sperrlisten vor unerwünschter Werbung schützen. Natürlich ist diese Dienstleistung nicht völlig kostenlos. Den genauen Tarif konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen, da die Satzung des Vereins durch ein Passwort geschützt ist. Unserer Meinung nach ein sehr fragwürdiges Vorgehen.

Fazit ist, dass zumindest der Verein sich nicht an s.g. Sperrlisten hält, wie sonst lässt es sich erklären, dass er selbst durch Cold Calls auffällt.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. Februar 2010 um 17:13 Uhr
 
Verbraucherdienst e.V. – Der etwas exklusivere Verbraucherschutz. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Cheffe   
Samstag, den 12. Dezember 2009 um 17:40 Uhr
Essen – Ganz exklusiv gibt man sich neuerdings in Essen, dort können von der Nutzlosbranche gebeutelte Internetnutzer Schutz suchen bei dem Verbraucherdienst e.V. OK, die Mitgliedschaft ist nicht gerade ein Schnäppchen, 180 Doppelmark jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12. eines Jahres. Das ist ohne Zweifel eine extrem transparente und Verbraucherfreundliche Reglung. Was für einen tollen Fang man mit der Mitgliedschaft gemacht hat lässt sich bereits nach Lesen der Homepage erkennen. Es gibt schlaue Tipps rund um die Nutzlosbranche, diese sollte man sich unbedingt verinnerlichen. Besonders wertvoll folgender Hinweis (Zitat):

„Sie haben vermeintlich einen Vertrag am Telefon oder im Internet abgeschlossen. Trotz Ihres Widerspruchs wird Geld von Ihrem Konto abgebucht. Damit hat sich das Unternehmen bereits strafbar gemacht, die Abbuchung ist rechtswidrig. Hätten Sie DAS gewusst?!“

Neiiiiin! Wirklich?! Das ist sensationell, liebe Verbraucher, jetzt ist es raus, wer Gelder von fremden Konten per Lastschrift einzieht, macht sich strafbar. Danke lieber Verbraucherdienst. Dieser wertvolle Hinweis wird uns bei unserer zukünftigen Arbeit sehr zu Hilfe kommen. Schon erstaunlich, was Ihr so alles herausgefunden habt, alle Achtung, macht weiter so!

Ein ganz heißer Tipp hier im Zitat:

„Sie erheben als Einzelperson Klage / Einspruch gegen einen angeblichen Vertragsabschluss. Das ist ein Verfahren einer Person gegen das betreffende Unternehmen. – Welchen Erfolg hätte Ihre Klage, würden SIE - und 100 weitere Betroffene Menschen als Nebenkläger in der gleichen Sache – gleichzeitig vor Gericht gehen...?“

Lieber Verbraucherdienst, „nobody is perfect“ es gibt in Deutschland nicht die Möglichkeit als Nebenkläger in einem Zivilprozess aufzutreten. Möglich ist lediglich ein Streitbeitritt gem. §66 ZPO wobei auch hier strenge Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Der Autor ist hier etwas überfordert, vielleicht kann hier eines der Gründungsmitglieder weiterhelfen fragen wir doch einfach mal. Dass es sich bei diesem Gründungsmitglied um einen Rechtsanwalt handelt ist doch wirklich ein schöner Zufall. Da bietet sich der Verein doch gerade dazu an, neue Mandantschaft zu gewinnen. Fraglich jedoch, wieso Herr Rechtsanwalt nicht auf die Vereinsseite verlinkt, steht man als Gründungsmitglied nicht hinter dieser Geschichte? Als konstruktive Kritik wollten wir abschließend noch anmerken, dass die Dame am Telefonempfang vielleicht nicht hinter jeder Frage einen direkten Angriff oder eine Anschuldigung vermutet und dementsprechend gereizt reagiert, so geschehen auf die Frage, ob sie 180 Euro im Jahr nicht für etwas teuer hält und wie es mit der Rechtsberatung aussehe, schließlich ist diese in Deutschland sehr stark gesetzlich geregelt. Persönlich bin ich der Meinung, dass man bei solchen Tarifen, etwas einfühlsamer reagieren sollte schließlich ist die anrufende Kundschaft in der Regel bereits schon einmal abgezockt worden.

Ansonsten kann man gegen das Konzept nichts sagen, statt ca. 100 Euro an die Abzocker, zahlt man jährlich 180 Euro an den Verein und bekommt als Service Leistung noch ein Abo mit sehr kundenfreundlichen Kündigungsfristen. Böse Zungen behaupten der Verein wäre eine Mandantenschaukel, so etwas böses können wir uns nicht vorstellen.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 12. Dezember 2009 um 18:15 Uhr
 
Was haben wir mit den Nachbarn zu tun? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Cheffe   
Sonntag, den 29. November 2009 um 14:13 Uhr

Frankfurt - Aufgrund der jüngsten Ereignisse, sehen wir uns nun doch genötigt, die geneigte Leserschaft ein wenig aufzuklären. Vorab möchten wir kurz feststellen, dass viele Mutmaßungen und zum Teil schon aberwitzige Schlussfolgerungen, gerade auf den Webseiten veröffentlicht werden, wo die Verantwortlichen nicht nötige Courage haben persönlich (Impressum) dazu zu stehen. Wir wollten aus diesem Anlass nochmals in Erinnerung rufen, dass der Nicht Abzocken e.V. niemals eine Seite ohne korrektes Impressum betrieben hat und es auch nicht vorhat.

Kommen wir nun zu den neusten Ereignissen. Nachdem der Präsident des Vereins, auch Ihn hatte es erwischt, die Schweinegrippe annähernd überstanden hatte, wurde er über die Vorfälle auf Rotglut.org informiert. Hier nun folgende Stellungnahme:

1.) Der Verein Nicht Abzocken e.V. hatte zu keiner Zeit redaktionellen Einfluss auf der Seite Rotglut.org.

2.) Der Verein hat zu keiner Zeit Geldspenden von Herrn Huch vereinnahmt.

3.) Es gibt keine Zusammenarbeit des Vereins mit Firmen oder Personen die im Internet landläufig als Abzocker bezeichnet werden

4.) Auf anwaltlichen Rat werden wir die Fragen des Herrn Frickemeier nicht öffentlich im Netz beantworten. Nicht Abzocken e.V. wird es nicht hinnehmen, von einem ehemaligen hochrangigen Mitarbeiter der Abzockbranche auf diese Art und Weise diskreditiert zu werden. Es ist bis heute nicht abschließend geklärt, wieso Herr Frickemeier die Fronten gewechselt hat. Zur Zeit stehen wir in Gesprächen mit ehemaligen Mitarbeitern, die unter der Leitung des Herrn Frickemeier gearbeitet haben. Sobald wir neue Erkenntnisse gewonnen haben werden wir hierüber berichten.

Aufgrund der sonstigen Unterstellungen, inbesondere im Zusammenhang mit unserer Telefonhotline, wird diese hiermit geschlossen. Bezüglich des Projektes Nachbarschaft24.net möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir analog zu den Empfehlungen anderer Institutionen ebenfalls keine Zahlungspflicht erkennen können. Jedoch raten wir allen Betroffenen, sich eigenständig bei den dazu geeigneten Stellen fachkundigen Rat einzuholen. Vertrauen Sie nicht alleine auf Postings in diversen anonym agierenden Internetforen. Diese bieten lediglich einen Anhaltspunkt, können jedoch keine fachkundige Beratung ersetzen.

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. November 2009 um 00:28 Uhr
 
Nachtrag bezüglich der Domain nicht-abzocken.com PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Cheffe   
Montag, den 30. November 2009 um 11:46 Uhr
Die Domain nicht-abzocken.com wurde und war niemals von dem Verein Nicht Abzocken registriert. Bereits vor einem Jahr haben wir offiziell davor gewarnt. Fastix kann das bestätigen. Es existieren mehrere Dokumente beim LG-Frankfurt, die das einwandfrei belegen. Wir werden wegen der missbräuchlichen Verwendung unseres Namens in diesem Zusammenhang Strafanzeige erstatten.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. November 2009 um 11:50 Uhr
 
Rechnungen über Telefondienstleistungen (90 Euro pro Anruf) nicht unbesehen bezahlen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Cheffe   
Dienstag, den 22. September 2009 um 17:14 Uhr

Der Neuen Verbraucherzentrale sind mehrere Beschwerden über die Firma Roxborgough Management inc. mit Postfach in Petersberg vorgetragen worden. Diese soll Rechnungen über angebliche Telefondienstleistungen, die nicht in Anspruch genommen worden sein sollen verschicken.

Die Firma behauptet in den Rechnungsschreiben, die Verbraucher hätten eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät anhand des Einzelverbindungsnachweises zu prüfen, ob eine der aufgeführten Nummern tatsächlich angewählt worden ist. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, müssen die Anbieter nachweisen, dass tatsächlich das geforderte Entgelt für den Dienst vereinbart wurde.

Daher sollte die Entgeltforderer ggf. per Einschreiben aufgefordert werden mitzuteilen, um welche konkrete Dienstleistung es sich gehandelt hat. Darüber hinaus solle der Rechnungsempfänger in seinem Einschreiben mitteilen, dass er nicht gewillt ist, für einen Dienst zu bezahlen, den er nicht in Anspruch genommen hat oder über deren Kosten er nicht ausreichend informiert wurde. Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, kann man der Firma eine 14-tägige Frist für die Beantwortung setzen. Gleichzeitig wird eine Anzeige bei der Polizei angekündigt, falls der Anbieter die Forderung weiterhin aufrechterhält und durch Inkassobüros betreibt.

Die Vorgehensweise ähnelt hier sehr stark der der Firma TRC Telemedia, welche den Verbraucherschützern bereits aus zahlreichen Beschwerden in den vergangenen Jahren bekannt ist.

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 22. September 2009 um 17:16 Uhr
 
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