Nicht Abzocken e.V.
Haftstrafe für Alexander Falk
Mittwoch, den 18. August 2010 um 18:19 Uhr

GerichtKarlsruhe – Die Revision des Verlagserbes wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen. Falk muss nun wegen versuchten Betruges eine vierjährige Haftstrafe verbüßen.

Das Landgericht Hamburg hatte Falk verurteilt, weil er mit 4 ehemaligen Managern seiner Firma den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte erhöht und diese dann zu einem überteuerten Preis verkauft hatte. Das Urteil des LG ist somit rechtskräftig (Az. 1 StR 245/09).

Da das Landgericht in seinem damaligen Urteil nicht auch den Verfall des Vermögens angeordnet hatte, wurde bereits im Juni, einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft folgend, das Urteil des LG dahingehend aufgehoben und die Angelegenheit entsprechend zurückverwiesen. In einer neuen Verhandlung muss der Angeklagte nun auch mit der Einziehung seines Vermögens rechnen. Im Jahre 2000 hatte Falk als Verwaltungsratsvorsitzender des Schweizer Unternehmens Distefora Holding 75 % Anteile an der Ision AG verkauft. Der Verkaufspreis bezifferte sich auf ca. 760 Millionen Euro wobei ein großer Teil in Aktienpaketen bezahlt wurde. Käufer war die britische Firma Energis.

Durchaus hätte es auch zu einer Verurteilung zum vollendeten Betrug erreicht, so der vorsitzende Richter des BGH. Da die Revision der Staatsanwaltschaft diesen Teil des Urteils jedoch nicht angegriffen hatte, blieb es bei einer Verurteilung wegen versuchten Betruges und Verstoß gegen das Aktiengesetz.



 
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